Ende der Maskenpflicht für Grundschüler
15.06.2021
Aktuelle Mitteilung des MBJS von heute.
Ab 16. Juni gilt:
Keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen.
Die Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer beim Sport und bei über vierstündigen Klausuren) sowie für alle Besucherinnen und Besucher. Die Testpflicht gilt in Schulen weiterhin – unabhängig von der Inzidenz. Das besagt die neue Umgangsverordnung, die die bisherige Eindämmungsverordnung ablöst.