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Ende der Maskenpflicht für Grundschüler

15.06.2021

 

Aktuelle Mitteilung des MBJS von heute.

 

Ab 16. Juni gilt:

Keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen.

Die Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer beim Sport und bei über vierstündigen Klausuren) sowie für alle Besucherinnen und Besucher. Die Testpflicht gilt in Schulen weiterhin – unabhängig von der Inzidenz. Das besagt die neue Umgangsverordnung, die die bisherige Eindämmungsverordnung ablöst.