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Gefahren auf dem Eis

26.01.2023

Das Büblein auf dem Eise


Gefroren hat es heuer
noch gar kein festes Eis.
Das Büblein steht am Weiher
und spricht zu sich ganz leis:
"Ich will es einmal wagen,
das Eis, es muß doch tragen.
Wer weiß!"

 Das Büblein stapft und hacket
mit seinem Stiefelein.
Das Eis auf einmal knacket,
und krach! schon bricht's hinein.
Das Büblein platscht und krabbelt,
als wie ein Krebs und zappelt
mit Arm und Bein.

 "O helft, ich muß versinken
in lauter Eis und Schnee!
O helft, ich muß ertrinken
im tiefen, tiefen See!"
Wär' nicht ein Mann gekommen -
der sich ein Herz genommen,
o weh!

 Der packt es bei dem Schopfe
und zieht es dann heraus,
vom Fuße bis zum Kopfe
wie eine Wassermaus.
Das Büblein hat getropfet,
der Vater hat's geklopfet
es aus zu Haus.

Friedrich Wilhelm Güll
(* 01.04.1812, † 24.12.1879)

 

Damit es keinem unserer Mädchen und Jungen so ergeht, wie dem Büblein nach Güll, hatten wir heute Besuch von der Abteilung für Prävention der Polizei.

Wann kann ich auf zugefrorene Seen gehen?
Wer sagt mir, dass dies überhaupt erlaubt ist?
Wie teste ich selbst, ob die Eisdecke mich trägt?
Was tun, wenn man eingebrochen ist?

Alle diese Fragen wurden in den Klassen 3a und 3b gestellt und beantwortet. Alle Schülerinnen und Schüler waren interessiert und zeigten eine tolle Mitarbeit.
Nun sind alle wieder ein bisschen schlauer und bringen sich selbst nicht mehr leichtsinnig in Gefahr.
Für uns Erwachsene war vor allem neu, dass es im ganzen Land Brandenburg keine Stelle oder Institution gibt, die für die Genehmigung zum Betreten von Eisflächen zuständig ist.

 

 

Bild zur Meldung: Gefahren auf dem Eis